Positionspapiere zur InklusionIn der Offenbacher Erklärung fordert die Lebenshilfe: Die Allgemeine Schule muss sich konsequent auf die Möglichkeiten und Bedürfnissen aller Schüler/innen einstellen, unabhängig von deren persönlichem Profil und eventuellen Hilfebedarfen. Sie muss entsprechend personell und sächlich ausgestattet sein. (lesen Sie hier weiter...)
Die Bertelsmann Stiftung befürwortet die Entwicklung inklusiver Schulen aus drei Gründen (lesen Sie hier weiter...)
Die APLIKA (Arbeitsgemeinschaft der Leiter/innen der Religionspädagogischen Institute und Katechetischen Ämter innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland) unterstützen und fordern inklusives Denken und Handeln in allen Bereichen der evangelischen Bildungsverantwortung zu realisieren und das evangelische Bildungsverständnis entsprechend weiter zu entwickeln. (lesen Sie hier weiter...)
Der SoVD (Sozialverband Deutschland) fordert, dass der gemeinsame Schulbesuch behinderter und nicht behinderter Kinder nicht länger die Ausnahme ist, sondern zur Regel wird. (lesen Sie hier weiter...)
Positionspapiere zur Schulstruktur in NRW25. April 2009: Diösesankomitee der Katholiken im Bistum Münster
"Vielfalt und die Heterogenität einer Lerngruppe sollten noch stärker als Herausforderung und Chance - nicht vor allem als zu vermeidendes Problem angesehen werden. Integrierte Lerngruppen können Lernmöglichkeiten für alle bieten. (…) Das schließt ausdrücklich auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ein."
6. März 2009: Stellungnahme der Evangelischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen
"Wir treten ein 1. für eine größere Offenheit von Bildungswegen. 2. für mehr Mut zur Heterogenität in der Schule, also für mehr gemeinsames Lernen von Kindern mit unterschiedlichen Begabungen und unterschiedlicher sozialer Herkunft."
April 2009: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
" Inklusion ist heute noch eine Vision, keine Illusion. Die Lebenshilfe setzt sich dafür ein, dass künftig jeder Mensch unbehinderten Zugang zu inklusiver Bildung in Kindertagesstätten und Schulen hat. Die Gesellschaft sichert für jeden Menschen ein Recht auf inklusive allseitige schulische Bildung und lebenslange Bildung in Kindergärten, Schulen und Erwachsenenbildung."
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UN-Behindertenrechtskonvention
Artikel 24 mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem (inclusive education) auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel... (vollständiger Gesetzestext)
Positionspapiere zur Schulstruktur
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